„Let’s get ready to rumble!“, wie beim Wrestling (Showkampf zwischen Menschen) kommentiert, wenn zwei Hunde aufeinander losgelassen werden. Nicht zum Spaß, sondern damit sie lernen, dass sie nicht miteinander kämpfen sollen – so die Legende.
Immer häufiger ist derartiges zu sehen (auf Social Media beispielsweise) – diese Kampfhandlungen mit Hunden, auch Hund vs. Mensch – ein Hund wird gewürgt, geblockt, geruckt oder solange in einer überfordernden Situation belassen, bis der Hund aufhört, sich selbst zu verteidigen bzw. Aggressionsverhalten oder anderes unerwünschtes Verhalten zu zeigen. Wichtiges Detail: die Hunde sind mit Maulkörben „gesichert“. Wenn die Maulkörbe (manchmal auch zwei übereinander) während des Kampfes am Hundekopf verbleiben, dann gibt es maximal blaue Flecken, Prellungen oder ein Zwicken mit den Schneidezähnen beim Gegenüber. Ersteres soll der „Sozialisierung“ dienen, letzteres wird lieblich „Korrektur“ genannt.
Die Erklärungen zu den Videos sind fantasievoll: von erzieherischen Verharmlosungen wie „muss lernen, dass das nichts bringt“, „darf sich nicht durchsetzen“, über fachlich anmutende Begründungen wie „territoriales Verhalten“, „fühlt sich zuständig, übernimmt die Kontrolle, stellt Regeln auf“ bis hin zu „Kneipenschlägerei“ oder „Klärung“ – kein Anspruch auf Vollständigkeit der fachlich völlig fehlerhaften Rechtfertigungen.
Aggressionsverhalten gehört – wie Beutefangverhalten – zum Normalverhalten von Hunden. „Auch nette Hunde streiten.“ Das ist nichts Neues oder gar Außergewöhnliches. Aber hier muss man genauso festhalten: Es ist auch normal, dass nicht jeder Hund mit jedem anderen Hund gerne Sozialkontakt hat oder jeder Hund sich von fremden Menschen bedrängen oder zu etwas zwingen lassen möchte. Schließlich möchte auch der gut sozialisierte Mensch unter Umständen auch nicht mit jeder entgegenkommenden Passant:in auf einen Kaffee gehen oder sich gemeinsam in einer Telefonzelle einsperren lassen. Wieso erwarten wir aber genau das von Hunden?
Wenn Laien, wider besseren Wissens, Hunde im Alltag in Fremdhundebegegnungen ohne Ausweg oder in Situationen führen, die für eine höfliche Begegnung ungeeignet sind, die Stress-Spirale ihren Lauf nimmt und die Erwartungshaltung auf beiden Seiten der Leine sich ungesund häufig im Alarm-Modus befindet, sich dann Rat suchen, so ist dies sehr zu befürworten.
Falls das Argument kommt: „aber der rauft gerne“ oder „der sucht Konflikte“ –> ja, wenn er es übt, immer wieder erlebt – Stichwort Erwartungshaltung!!! Und welches der beiden Lebewesen an den Leinenenden hat die größere funktionierende Großhirnrinde und vor allem die Verantwortung?
Nicht falsch verstehen – Sicherheit geht vor und Equipment wie Maulkorb sind wichtige Maßnahmen – aber nicht als Freifahrtschein, sich ähnlich laienhaft wie Ersthundebesitzer:innen in einer eingezäunten Hundezone zu verhalten und dann verwundert zu sein, wenn es zu Konflikten kommt. Der Unterschied zu den Laien ist jedoch bitter: die häufig mit spektakulärer Musik unterlegten Kampfszenen werden von „Professionist:innen“, ja gewerblichen Hundetrainer:innen, angeleitet, geführt, kommentiert, zugelassen, geplant, durchgeführt.
Selbsternannte „Expert:innen“ professionalisieren also das an Unprofessionalität kaum zu überbietende: Maulkorb drauf und ab geht die Eskalations-Post! „Raufergruppen“ wird das genannt, was jeder Laie in der Hundezone tagtäglich an Mist fabriziert. Man könnte auch dazu sagen
„Hundekämpfe“ unter dem Deckmantel der „Profession Hundetraining“.
Equipment ist dazu da, Sicherheit zu geben (und dem Gesetz zu entsprechen), aber nicht, um mit Lebewesen einfach machen zu können, was einem beliebt – und dann auch noch stolz darauf zu sein!
Dabei ist gesetzlich alles klar geregelt – und das nicht erst seit gestern:
§5 Tierschutzgesetz, Verbot der Tierquälerei:
(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Zudem verstößt gegen (1), wer (2), 2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft erhöht, 3.b Hilfsmittel verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte und Strafreize zu beeinflussen, 4. ein Tier auf ein anderes hetzt, 5. Tierkämpfe organisiert und durchführt.
Die Verordnung zur Tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden, anzuwenden auf, siehe §1, alle Hunde, besagt zudem:
§2 (2): Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf Wert zu legen, dass 1. ein gutes Sozialverhalten der Hunde gegenüber Menschen und anderen Hunden und eine geeignete Gewöhnung an ihre Lebens- und Trainingsumgebung gefördert werden, 2. die Ausbildung altersgemäß ist und den körperlichen und Möglichkeiten und Lernvoraussetzungen entspricht, 3. auf rassespezifische Eigenschaften und individuelle Eigenschaften des Hundes angemessen eingegangen wird. (3) Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven gegeben wird.